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Sozialmedizinische Gutachten in München

Fachärztliche Gutachten für Rentenversicherung, Versorgungsämter, Berufsgenossenschaften und Behörden zu Erwerbsfähigkeit, GdB, Reha und Pflegebedarf.

Sozialmedizinische Gutachten in München

Für wen geeignet

Indikationen & Anlässe

  • Erwerbsminderung / Erwerbsunfähigkeit und Rentenverfahren
  • Feststellung des Grads der Behinderung (GdB)
  • Berufliche und medizinische Rehabilitation
  • Pflegebedürftigkeit und Teilhabeleistungen

Ablauf

So gehen wir vor

  1. Schritt 1

    Auftragsklärung

    Schriftlicher Auftrag mit Fragestellung, Aktenanforderung und Honorarvereinbarung.

  2. Schritt 2

    Aktenstudium

    Sichtung aller relevanten medizinischen und sozialrechtlichen Unterlagen.

  3. Schritt 3

    Untersuchung

    Ausführliche psychiatrisch-psychosomatische Exploration (i. d. R. 2–4 Stunden), bei Bedarf testpsychologische Zusatzdiagnostik.

  4. Schritt 4

    Gutachten

    Schriftliches, gerichtsfest strukturiertes Gutachten mit klarer Beantwortung der Beweisfragen.

Preise

Honorar & Richtwerte

Alle Preise sind orientierende Richtwerte für Selbstzahler:innen. Die endgültige Rechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) entsprechend Aufwand und individueller Konstellation.

  • Honorar (Auftraggeber öffentlich-rechtlich)

    nach JVEG

  • Privatgutachten / Versicherung

    Stundensatz 200 – 280 € + MwSt.

  • Aktenstudium und Schreibaufwand

    stundenweise nach Aufwand

  • Kurzstellungnahme / Attest

    ab 150 €

Abrechnung & Erstattung

  • Honorarvereinbarung und Kostenvoranschlag immer vor Beginn.
  • Bei gerichtlichen oder behördlichen Aufträgen erfolgt die Abrechnung nach JVEG.
  • Privatpersonen erhalten eine transparente Pauschal- oder Stundensatzvereinbarung.

FAQ

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Erstellung?
Üblich sind 6–10 Wochen nach Vorlage aller Unterlagen, abhängig von Umfang und Untersuchungstermin.
Sind Sie als Gutachterin gelistet?
Frau Dr. Gudana erstellt Gutachten u. a. für Gerichte, Versorgungsämter und Versicherer; Aufträge erfolgen einzelfallbezogen.
Können Privatpersonen ein Gutachten beauftragen?
Ja. Privatpersonen können ein Gutachten in eigener Sache in Auftrag geben, etwa zur Vorlage bei Behörden oder Gerichten.
Sind Online-Begutachtungen möglich?
Begutachtungen finden grundsätzlich vor Ort statt; vorbereitende Gespräche können telemedizinisch erfolgen.

Telemedizin

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